BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland kein Nice-to-have mehr, sondern Gesetz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – Websites, Online-Shops, Apps – so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Für Gründer und Unternehmen bedeutet das: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro und im schlimmsten Fall Vertriebsverbote. Ausgenommen sind nur echte Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden und 2 Mio. Euro Umsatz – und auch das gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Für Agenturen ist das BFSG eine klare Chance: Wer Kunden proaktiv auf die Anforderungen hinweist und die Umsetzung übernimmt, schafft echten Mehrwert – statt später teure Nachbesserungen zu verkaufen.

Accessibility Compliance bringt messbaren Umsatz, wenn man es richtig angeht

Barrierefreiheit ist kein Compliance-Projekt – sondern der schnellste UX-Hebel, den die meisten Shops gerade übersehen. Die BFSG-Frist steht, und Overlay-Lösungen kaschieren nur Symptome. In meinen Audits senken schon saubere Formulare und Kontrastkorrekturen die Abbruchquoten zweistellig. Wer jetzt die umsatzrelevanten Seiten priorisiert, hat bis Juni echte Ergebnisse statt Compliance-Theater.

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